Die EU verschärft die Grenzwerte für Luftreinhaltung deutlich – Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft sieht Herausforderungen, aber auch Chancen

Am 20. Februar 2024 hat der Rat der Europäischen Union, quasi die Vertretung der Mitgliedsstaaten der EU, ein Ergebnis bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zum Thema Luftreinhaltung verkündet. Ab 2030 sollen die für die Luftreinhaltung zuständigen Grenzwerte für Immissionen teilweise deutlich gesenkt werden. Der für die Einzelraumfeuerungsbranche besonders wichtige Grenzwert für PM2.5 soll von bislang 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ mehr als halbiert werden, der Grenzwert von Stickstoffdioxid soll von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ sinken. Eine formale Zustimmung durch das Parlament gilt nach Einschätzung des Politikexperten Dr. Johannes R. Gerstner als sicher.

Die Reduzierung kam mit Ankündigung und war bereits Thema auf einigen Veranstaltungen der Europäischen Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft EFA, zuletzt zum Leipziger Workshop am 6. Februar 2024, an dem auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teilnahm. Die Grenzwerte, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO orientieren, wurden auch dort diskutiert.

Uwe Striegler, Vorstandsvorsitzender der EFA und Gastgeber des vergangenen Workshops: „Wer unsere Veranstaltungen besucht, der wird von dem Ergebnis nicht überrascht sein. Seit Jahren schon ist uns dieses Szenario bekannt, und wir müssen nun als Branche unsere Leistungsfähigkeit entfachen.“ Dr. Johannes R. Gerstner, politischer Berater der EFA, schätzt die Entwicklung als herausfordernd ein, sieht aber auch Chancen: „Die Branche braucht jetzt die Rechtssicherheit und vor allem einen sicheren Korridor für mindestens zehn Jahre – wir warten schon zu lange auf verlässliche Rechtsgrundlagen.“ Eine neue 1. BImschV etwa würde nun den Rahmen gezeigt bekommen, den man als Branche mitgestalten müsste.

Die EFA wird das Thema und die Folgen für die Branche auch zur nächsten Fachtagung beim RAL-Institut in Bonn besprechen, die am 21. März 2024 stattfindet. Anmeldungen sind auch für Nicht-Mitglieder möglich.