EFA und DBFZ laden zum Austausch von Politik, Branche und Forschung zur Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung ein

Eine neue 1. BImSchV hatte Sabrina Walter vom Bundesumweltministerium am 6. Februar 2024 nicht mitgebracht – aber dennoch wagte sie mit allen Teilnehmenden des Zukunftsworkshops der Europäischen Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft gemeinsam einen Ausblick auf künftige zentrale Regulierungen der Feuerstättenbranche. Der komplett ausgebuchte Workshop fand im Umfeld der Abscheiderfachgespräche von DBFZ und TFZ in den Räumlichkeiten des Leipziger Umweltforschungszentrums UFZ statt.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, regelt zentrale Aspekte der Holzfeuerung. 14 Jahre nach der letzten grundsätzlichen Änderung wäre eine Novellierung eigentlich längst überfällig. Jedoch lässt genau die noch auf sich warten. Zwar läuft der Austausch von Altgeräten in der letzten Stufe theoretisch Ende 2024 aus – praktisch weiß man noch nicht, was dann kommt.

Genau deshalb haben sich über 30 Teilnehmenden in Leipzig getroffen, um gemeinsam mit Moderator Dr. Johannes R. Gerstner Ideen und harte Grenzen auszutauschen. Und natürlich auch, um konstruktiv einen Weg in die Zukunft zu besprechen. Die Ideen waren so vielfältig wie die Herkunft der Teilnehmenden. Um die verschiedenen Perspektiven einigermaßen zu kanalisieren, gab es zur Einleitung kurze Impulse. Prof. Dr. Ingo Hartmann vom Deutschen Biomasseforschungszentrum DBFZ machte den Anfang mit einigen provokanten Fragen an die Branche. Darauf folgten Sabrina Walter, Expertin für Holzfeuerung am Bundesumweltministerium, Patrick Huth von der Deutschen Umwelthilfe und Dr. Volker Schmatloch, ausgewiesener Branchenkenner und Experte in verschiedenen Verbänden wie EFA und HKI.

Den Abschluss der Impulsrunde machte Axel Friedrich, der in gewohnt pointierter Art seine Ansichten zur Holzfeuerung zur Diskussion stellte. Für die meisten Teilnehmenden mit überraschenden Einsichten. Denn Friedrich hält den Holzofen nicht für ein Auslaufmodell, allein aufgrund seiner Verbreitung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Aber er hält ihn für reformbedürftig, damit künftige anspruchsvolle Regulierung von Seiten der EU nicht zu seinem vermeidbaren Tod führt. Das unterstütze auch der Einblick von Seiten des Ministeriums in die Regulierung. Zwar sind in Deutschland aktuell keine tiefgreifenden Regulierungen zu Lasten des Holzfeuers geplant, anders sieht es jedoch von europäischer Seite aus. Es steht gerade eine Verschärfung der Luftreinhaltewerte an, die dann auch in den Mitgliedsstaaten zwingend umgesetzt werden müssen.

Dr. Schmatloch wies jedoch in diesem Kontext auf die nachweisbar ohnehin seit Jahren permanent steigenden Luftreinhaltewerte hin – eine Regulierung, so Schmatloch, muss mit Augenmaß und technologieoffen passieren. Gastgeber Uwe Striegler, Vorstandsvorsitzender der EFA, erinnerte an den historischen Weg der BImSchV. Seit 1974 gibt es die Regelung, die Novellierungen waren immer auch Treiber von Innovation, zuletzt gab es durch den Geräteaustausch eine wesentliche Verbesserung, die nach seiner Ansicht auch in den Luftreinhaltezahlen sichtbar wird.

Dr. Johannes R. Gerstner, Berater mehrerer Branchenverbände und Prof. Hartmann moderierten den weiteren Verlauf des Workshops. In fünf Gruppen setzten sich die Teilnehmenden zusammen, um ihre Anforderungen an die neue BImschV auszuarbeiten und dann zu formulieren. Zentral war die Idee, technische Abgasminderung zu mehr Verbreitung zu helfen und etwa den elektrostatischen Staubabscheider künftig in der Regulierung fest zu verankern. Denkbar wäre dabei etwa ein Stufenmodell, das das Prinzip der aktuellen BImschV weiterführt. So könnte man einen Austausch oder eine alternative Nachrüstung mit einem elektrostatischen Abscheider verpflichtend machen – ähnlich, wie es bereits jetzt für hochwertige Kachelöfen oder Heizeinsätze vorgesehen ist.

Auch die Überwachung und der Vollzug könnten besser geregelt werden. Oft werden Schornsteinfegenden bei ihren Hinweisen auf fehlerhafte oder auszutauschende Feuerstätten von den Aufsichtsbehörden allein gelassen. Ob dieser Missstand allerdings in einer BImschV allein geregelt werden kann, ist fraglich. Was jedoch unbedingt regulierungsbedürftig ist, ist das so genannte „Gesundmessen“ von Altgeräten. Immer wieder soll es zu Fällen kommen, bei denen mit einer nach Aussage von einzelnen Teilnehmenden wie etwa Axel Friedrich „ungenauen“ Messverfahren für viel Geld Öfen weiterbetrieben werden, die eigentlich ausgetauscht werden müssen. Die anwesenden Vertreter der Schornsteinfeger von ZIV und ZDS bekräftigten beide, dass es sich um Einzelfälle handelt, schätzten ein solches Verfahren jedoch ebenfalls als problematisch ein.

Uwe Striegler fasste den Workshop in einem sehr positiven Fazit zusammen. Die Teilnehmenden haben ein Ziel: Den Ofen als zukunftsfähige Technologie zu bewahren. Zwar gibt es zu Geschwindigkeit und Weg noch unterschiedliche Meinungen, der Wille zur Zusammenarbeit jedoch erkennbar. Axel Friedrich rief alle Teilnehmenden auf, gemeinsam mit ihm die Zukunft eines umweltfreundlichen Holzfeuers zu gestalten, er stünde für gemeinsame Gespräche weiter bereit.